Christian Dreier

Direkter Kontakt:
02331 / 3480083

Unternehmen: Angestellter Anwalt der Rechtsanwaltskanzlei Buerger

Mitgliedschaften
-    Deutscher Anwalt-Verein

Tätigkeitsfelder

-    Straf- und Jugendstrafrecht
-    Familienrecht
-    Verkehrsrecht, Verkehrsstrafrecht, Bußgeldsachen

Fremdsprachen
-    Englisch

Fachanwaltschaften und Spezialgebiete:

-    Fachanwalt für Familienrecht

-    Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

-    Fachanwalt für Arbeitsrecht
 

 

Vita:

-    1986 bis 1988 Bundeswehrzeit
-    1989 Ernennung zum Leutnant der Reserve
-    1989 bis 1994 Studium der Rechtswissenschaften in Münster
-    1994 Erste juristische Staatsprüfung
-    1995 bis 1997 Juristischer Vorbereitungsdienst/Landgericht Essen
-    1997 Zweite juristische Staatsprüfung/Assessorexamen
-    seit 1998 tätig als Rechtsanwalt
-    2006 Fachanwalt für Arbeitsrecht
-    2010 Eintritt als angestellter Rechtsanwalt in die Rechtsanwaltskanzlei Buerger
-    2015 Fachanwalt für Familienrecht

-    2019 Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

 

Die Düsseldorfer Tabelle 2018 - Kindesunterhalt 2018

Ab Januar 2018 wurde der Unterhaltsanspruch von Kindern neu regelt. Die Gehaltsstufen wurden geändert. Die Mindestsätze sind zum 01.01.2018 gestiegen. Dennoch kann es sein, dass einige Unterhaltspflichtige seit dem 01.01.2018 weniger zahlen müssen. Dies liegt an den neuen Einkommensklassen. Es gibt vier Altersstufen, zehn Gehaltsstufen und die Bedarfssätze sind erneut gestiegen.

Wegen Schwarzfahren mit gefälschtem Ticket Einstellung als Lehrer abgelehnt

Nachdem ein junger Mann sich beim Land Berlin erfolgreich um eine Stelle als Lehrer beworben hatte, glaubte er seine berufliche Zukunft erst einmal in trockenen Tüchern zu haben. Als sein neuer Arbeitgeber allerdings das erweiterte polizeiliche Führungszeugnis des Mannes unter die Lupe nahm, machte ein relativ harmloses Delikt, das auch ausschließlich im erweiterten Führungszeugnis notiert wurde, dem Mann einen Strich durch die Rechnung.

Wegen Manipulation der Kinder: „Umgang nur unter Aufsicht des Jugendamtes“

Weil ein Vater seinen Kindern ein schlechtes Bild von deren Mutter vermittelte, gestattete das Amtsgericht Oldenburg ihm den Umgang nur noch unter Aufsicht des Jugendamtes. Es handelte sich dabei um eine gezielte Manipulation der Kinder, weswegen sich das Gericht gezwungen sah, schützende Maßnahmen zu ergreifen. Diese fielen nicht zuletzt deshalb so drastisch aus, weil der Mann mehrfach betonte, die deutsche Rechtsprechung nicht anzuerkennen. Eine einfache Verwarnung oder Belehrung käme deshalb sicherlich zu kurz.

Insolvenzgeld

Wenn ein Arbeitgeber nicht mehr zahlungsfähig ist, kann er seinen Angestellten naturgemäß auch keine Löhne und Gehälter auszahlen. Unter bestimmten Voraussetzungen können die ausstehenden Forderungen der betroffenen Arbeitnehmer dann in Form von Insolvenzgeld vom Arbeitsamt ausgezahlt werden. Einen Anspruch auf Insolvenzgeld haben Arbeitnehmer, Heimarbeiter, beschäftigte Studenten und Schüler, Auszubildende sowie geringfügig Beschäftigte bis zu 3 Monate nach dem Insolvenzereignis.

Kein gemeinsames Sorgerecht wegen andauernden Streitigkeiten

Bei unverheirateten Eltern steht das alleinige Sorgerecht zunächst der Mutter zu. Erst durch einen Antrag eines Elternteils kann dem Vater das Sorgerecht erteilt werden. Das Familiengericht macht seine Entscheidung dabei ausschließlich vom Kindeswohl abhängig. Ein Antrag kann deshalb auch abgelehnt werden, wenn die Eltern zu keinerlei Kooperation oder Kommunikation miteinander bereit sind.

Unterhaltsvorschuss

Beim sogenannten Unterhaltsvorschuss handelt es sich um eine staatliche Sozialleistung. Sie kommt dann zum Einsatz, wenn unterhaltspflichtige Elternteile ihrer Zahlungspflicht für den Kindesunterhalt, egal ob aus Vorsatz oder aus Unvermögen, nicht nachkommen. Es geht also konkret darum, in jedem Fall zu verhindern, dass ein oder gegebenenfalls  auch mehrere Kinder von Armut betroffen werden. Der Unterhaltsvorschuss kann beim Jugendamt beantragt werden.

Entzug des Sorgerechts durch fehlerhaftes Gutachten – Wer haftet?

Wegen eines fehlerhaften Gutachtens einer vom Jugendamt beauftragten Sachverständigen wurde einem Paar das Sorgerecht für seine zwei 7 und 18 Monate alten Kinder vom Familiengericht entzogen. Über ein halbes Jahr waren die Kinder schon in einer Pflegefamilie untergebracht, als weitere Gutachten zu dem Schluss kamen, dass es sich bei der vermeintlichen Kindesmisshandlung, von der das erste Gutachten zu berichten wusste, um die Folgen einer Erbkrankheit handele.

Unterhaltspflichten gegenüber erwachsenen Kindern

Nachdem ein 26 Jahre junger Mann zum wiederholten Male seine Ausbildung abgebrochen hatte, erklärte sich sein Vater nicht mehr bereit, ihm weiterhin den gesetzlich geregelten Unterhalt zu zahlen. Der Sohn klagte daraufhin gegen seinen Vater, da er, aufgrund einer hyperkinetischen Störung gar nicht in der Lage gewesen sei, die Ausbildung zu beenden und die Abbrüche also nicht an seiner mangelnden Bereitschaft lagen, sondern der gesundheitlichen Störung geschuldet seien.

Auskunftsanspruch über die Entwicklung des eigenen Kindes

Auch wenn einem Elternteil weder das Sorge- noch das Umgangsrecht zusteht, darf er in regelmäßigen Abständen Auskünfte über die Entwicklung seines Kindes von dem Sorgerecht tragenden Elternteil verlangen. Vorausgesetzt, dass der antragstellende Elternteil mit der Auskunft keine rechtsmissbräuchlichen Ziele verfolgt.

Einen entsprechenden Antrag stellte ein 28-jähriger Vater, dem auf Grund diversen Fehlverhaltens, welches sogar in einer Haftstrafe mündete. Die Mutter seines Kindes hatte ihm jegliche Informationen über die Entwicklung des Kindes verweigert.